Für Schiffe mit Kontrollschild gilt beim Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs in der Zentralschweiz deklariert einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) und erhält damit ohne Reinigung eine Bewilligung/Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).

Schiffe, die neu zugelassen werden, müssen entweder ebenfalls ein Standortgewässer deklarieren oder einen Gewässerwechsel melden (Occasionsschiffe aus anderen Gewässern).

Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen in den Vierwaldstättersee-Anrainer Kantonen bekommen den Link/QR-Code zum Formular zur Selbstdeklaration des Standortgewässers im August 2024 per Brief zugestellt.

Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Ressourcen, u.a.

Alle Dokumente sind auch auf der Seite „Downloads“ verfügbar.